Mitgliedschaft

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Beiträge

Mitglied

Jährlich

Kinder bis 14 Jahre

54,00 €

Jugendliche 14 -18 Jahre, Azubi, Studenten

60,00 €

Erwachsene

72,00 €

Ehepaare

120,00 €

Familienbeitrag 2 Erwachsene u. 1 Kind

144,00 €

Passive Mitglieder

12,00 €

Die Aufnahmegebühr entfällt laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 13.03.2008
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres möglich.
Er muss spätestens 4 Wochen vorher schriftlich erfolgen.
Kontakt-E-Mail: angelika.marth@mtv-harlingerode.de



Download
Die Satzung
Anmeldeformular (neu)
Informationspflicht des Vereins
Abteilungsordnung Tennis

Satzung (Auszug)

Sie sind hier: MTV Brunonia Harlingerode Der Verein Satzung
1: Name und Sitz
1.1 Der Verein führt den Namen MTV "Brunonia" Harlingerode von 1883 e.V. und hat seinen Sitz in Bad Harzburg.
1.2 Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen.
1.3 Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2: Zweck des Vereins
2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszeck wird verwirklicht, indem er seinen Mitgliedern Gelegenheit und Anleitung zu geregelten Übungen im Turnen, Sport und Spiel gibt und den Breiten- und Leistungssport gleichwertig fördert.
2.3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zahlungen nach 3 Nr. 26a EStG sind möglich (Ehrenamtspauschale).

3: Verbandszugehörigkeit
Der Verein gehört dem Landessportbund mit seinen Gliederungen sowie den Fachverbänden Handball, Tennis, Turnen und Volleyball an und regelt im Einklang mit deren Satzungen seine Angelegenheiten selbstständig.

4: Rechtsgrundlage
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden durch die vorliegende Satzung ausschließlich geregelt. Für Streitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft zum Verein und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen entstehen ist der ordentliche Rechtsweg erst zu-lässig, nachdem der Ehrenrat als Schiedsgericht entschieden hat.

Bitte weiterlesen: Satzung

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